Die Pflegeversicherung
Im Falle von Pflegebedürftigkeit tritt bis zu gewissen Grenzen die Pflegeversicherung Ihrer Pflegekasse ein. Hier gelten andere Kriterien wie bei der Beantragung von Krankenkassenleistungen:
Zunächst muss ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Dieser Antrag wird an den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
Wird ein Pflegebedarf aufgrund Ihres Antrages vermutet, wird ein Gutachter, in der Regel ein dort beschäftigter Arzt oder eine Pflegefachkraft, mit Ihnen einen Besuchstermin bei Ihnen zu Hause vereinbaren, um festzustellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Bitte beachten Sie folgendes:
• Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr gegeben sein
• Suchen Sie bereits zur Beantragung professionelle Hilfe, die Ihnen in der Regel bei einem Pflegedienst zur Verfügung gestellt wird. Bereits bei der Beantragung können Sie Fehler machen, sodass Ihnen unter Umständen berechtigte Leistungen nicht zugesprochen werden