Sogenannte Behandlungspflegen: z.B. Spritzen geben, Medikamente richten und verabreichen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, aber z.B. auch verschiedene Infusionen.
Grundpflege und Hauswirtschaft können in gewissen Grenzen ebenfalls erbracht werden. Die Genehmigungshürden sind aber hierbei ungleich höher.
Einen Sonderfall stellen Haushaltshilfen dar, die für Eltern erbracht werden können, die selber krank sind und ihre im Haushalt lebenden Kinder, mindestens eines muss jünger als 11 Jahre oder aber behindert sein, wegen dieser Krankheit nicht versorgen können.
Haushaltshilfe muss ebenfalls bei der Krankenkasse beantragt und durch den Hausarzt begründet werden.
Beachten Sie bitte, dass es hier Höchstgrenzen sowohl zeitlich (auf 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger) als auch monetär (von Kasse zu Kasse zum Teil unterschiedlich) gibt!